AGB’s + Preise

Tarife

Richtpreise 2024

Die Preise richten sich nach Gruppengröße und Programm, - generell gilt:

·       1   bis 20 P. ca. 60 - 75 min - € 120

·       1   bis 20 P.  90-120 min - € 155

·       20 bis 30 P. 60 -75 min - € 135 mit Audioguidesystem

·       20 bis 30 P.  90-120 min - € 165 mit Audioguidesystem

·       Eintrittspreise sind immer extra zu bezahlen

·       Spezialführungen, Mehrtagesfahrten und Schulführungen: je nach Vereinbarung und Gästeanzahl.

·       Exkursionen: ½ Tag (4-5 H): € 220

·       Ganztag: € 300 (jede zusätzl. begonnene Std., € 25,00 extra)

Ab einer Gruppengröße von 30 Personen wird gemäß Richtlinien des Fremdenführerverbandes empfohlen einen zweiten Guide heranzuziehen. In diesem Fall kann ich Ihnen gerne eine/einen qualifizierten Kollegen/in, mit denen ich zusammenarbeite, organisieren.

Gutscheine

Falls Sie auf der Suche nach einem Geschenk sind…… warum nicht einen Gutschein für eine persönliche Führung?

Weihnachten steht vor der Tür…. was gibt es Schöneres, als Zeit zu schenken - eine Führung durch den Stadtteil in dem man wohnt z. B. oder passend zu den Interessen des Beschenkten, ein Familien- oder Freunde/innentreffen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stornobedingungen bei Stadtführungen, bei Reiseleitungen gelten separate Stornobedingungen entsprechend der Reisedauer, ebenfalls in der Hochsaison.

· Der Auftraggeber hat der Fremdenführerin keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn die Stornierung schriftlich bis spätestens 2 Wochen vor dem Führungstermin erfolgt.

· Storniert der Auftraggeber zwischen 7 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr die Hälfte des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen.

· Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

· Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu.

· Das volle vereinbarte Entgelt ist als Stornogebühr auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde nicht während der Wartezeit am vereinbarten Treffpunkt erscheint.

· Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind.

· Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.

 

Wartezeiten

· Im Falle der Verspätung des Kunden ist die Fremdenführerin nur dann verpflichtet bis maximal eine Stunde am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten, wenn sie bis zum vereinbarten Beginn der Führung telefonisch von der Verspätung unterrichtet worden ist.

 · Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet und verringert damit deren Umfang.

· Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf die Fremdenführerin zu warten. Diese Wartezeit berührt den Umfang der Führung nicht.

· Die Fremdenführerin verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung eine fachlich gleichwertige, befugte KollegIn als Ersatz zu vermitteln. Darüber wird der Auftraggeber umgehend informiert.

Zahlung

· Die Bezahlung erfolgt, abgesehen von Sondervereinbarungen, gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei oder bar nach Leistungserbringung. Gegebenenfalls kann eine Anzahlung vereinbart werden.

· Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.).

· Eintrittspreise, Parkgebühren, Fahrscheine und Ähnliches sind im Führungshonorar nicht inkludiert.

· Die Fremdenführerin behält sich Änderungen im vereinbarten Führungsverlauf vor (z.B.: wegen Baustellen, etc.).

· Ton- und Filmaufnahmen während der Führungen sind untersagt.

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